Pressemitteilung:
Berlin, 20.07.2020 – Die Corona Pandemie ist für die deutsche Wirtschaft mehr als eine große Herausforderung. Und sie trifft insbesondere auch die deutsche Gründerszene und junge Unternehmen. Um diese vor den Folgen der Corona-Krise zu schützen haben das Bundeswirtschafts– und das Bundesfinanzministerium Ende März 2020 einen Rettungsschirm mit einem Volumen von 2 Mrd. € vorgestellt. Danach können alle Startups, die infolge Corona eine weitere Finanzierung benötigen, den Rettungsschirm ab dem 2. April 2020 bis zum Jahresende in Anspruch nehmen. Es gibt zwei unterschiedliche Säulen: für Startups mit Venture Capital und für Startups ohne VC. Letztere sollen über die Länder Zugang zur Säule 2 bekommen. Die Umsetzung obliegt den einzelnen Bundesländern.
Leider führt dies zu sehr unterschiedlichen Umsetzungen, während die WI Bank in Hessen ihren Startup Rettungsschild bereits unabhängig von den Bundesmitteln seit Anfang Juni umsetzt, ist die Bayerische Beteiligungsgesellschaft erst Mitte Juli soweit. In Säule 1 können sich ausschließlich die Kapital-Geber an die KfW Capital oder den Europäischen Investment Fonds (EIF) wenden, um ihre Einlagen in Startups zu sichern. Auch hier gibt es eine sehr unterschiedliche Arbeitsteilung, je nach Regionen und Kunden. In Säule 2 ist ebenfalls eine Kapitalbeteiligung Dritter wie Business Angels Bedingung. Damit gehen junge Startups, die ihre Gründung aus eigener Kraft zu meistern versuchen, in beiden Säulen leer aus.
Aus Sicht des BVIZ ist eine breite Unterstützung der Startups notwendig und begrüßenswert. Gerade wachstumsintensive Startups haben kaum finanzielle Rücklagen, Kreditsicherheiten oder einen nachhaltigen, sicheren Umsatz. Daher greift dieser Rettungsschirm zu kurz. Gestärkt werden Unternehmen, die bereits mit Eigen- oder Fremdkapital finanziert sind. Für die jüngeren Startups ohne Risikokapitalgeber ist es fast aussichtslos, Unterstützung zu bekommen. Hier laufen in einigen Bundesländern noch Vertragsverhandlungen zwischen KfW und Landesbanken. Das ist für viele Startups eine Hängepartie und das, obwohl es unter ihnen sehr viele mit guten Ideen gibt. Geld von Investoren erhalten zu haben, ist da bei weitem nicht das einzige Qualitätskriterium.
Entgegen der landläufigen Meinung vom komfortablen Biotop für Startups und dem nicht nachvollziehbaren Ruf der Gründer nach dem Staat stellen die deutschen Technologie- und Gründerzentren und ihr Dachverband BVIZ jedoch fest, dass es für den Großteil der Gründerszene noch keine passenden Hilfen gibt.
Meist halten die Gründer sich aus eigenen Mitteln gerade so über Wasser. Auch die länderspezifische Auslegung der Säule 2 des Startup Rettungsschirmes wird zu erheblichen regionalen Unterschieden bei Umfang und Ausgestaltung führen. Neben den Bundesmitteln müssen auch die Länder eigene Gelder und Garantien beisteuern.
Die Gruppe der ganz jungen Gründer bleibt mit diesem Rettungsschirm leider völlig unberücksichtigt. Teams die sich gerade finden, einen Businessplan-Wettbewerb gewonnen haben oder kürzlich an einem Hackarthon der Hochschule teilgenommen haben, werden sich in der Coronakrise ganz sicher nicht für eine Gründung entscheiden, sondern einen „sicheren“ Job suchen. Zudem sind Investoren und Banken aktuell bei Gründern ohne Sicherheiten sehr zurückhaltend.
Auch das Gründungspotential der ArbeitnehmerInnen, die gerade aus krisengeschüttelten Unternehmen freigestellt wurden, wird mangels Perspektiven nicht gehoben. Dabei hatte die Bundesregierung hier in der Vergangenheit sehr erfolgreiche Programme, wie die 50%ige Co- Finanzierung auf 2 Jahre für die Ausgründung aus der Arbeitslosigkeit aufgelegt, aus denen häufig erfolgreiche Unternehmen entwachsen sind. All das wird dazu führen, dass viele innovative Ideen „Made in Germany“ nicht umgesetzt werden können.
Sollte die Krise andauern ist sogar zu befürchten, dass sich das Innovationspotential des Landes stark rückläufig entwickeln könnte. Eine ganze Generation höchst innovativer Startups steht derzeit auf Messers Schneide. Dabei sind die Startups von heute der Mittelstand von morgen. Und die Bedeutung des Mittelstandes für unsere Wirtschaft ist unbestritten.
Der BVIZ fordert daher zusätzliche unterstützende Maßnahmen in Säule 2. Insbesondere Gründer und die Gruppe bereits produzierender junger Technologieunternehmen sollten in ihrer Liquidität zur Expansion gestärkt werden, im Idealfall ohne die Schaffung zusätzlicher Kreditprogramme. Auch ein erleichterter Zugang in den VC-Bereich wie z.B. das NRW-Seed-Cap-Programm wäre hilfreich. Hier kann Eigenkapital beispielsweise auch aus dem Familien- bzw. Freundeskreis bis 100.000,-€ akquiriert werden. Die NRW-Bank verdoppelt dieses Investment zu gleichen Konditionen. Alternativ könnte auch eine Art „Liquiditäts-Booster-Programm“ in Form einer Zuschussoption entwickelt werden, bei der Bund oder Land zusätzlich bereitgestellte persönliche Mittel der Gründer hebeln. Auch der Vorschlag der All Ventures Group in Berlin zielt in die richtige Richtung. Sie fordern eine bessere Liquiditätshilfe für alles Startups, z.B. durch ein Lohnsummen- Darlehen für mindestens 3 Monate, das sehr langfristig rückzahlbar sein sollte.
Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren e.V. (BVIZ)
Der BVIZ ist der Bundesverband der deutschen Innovations- Technologie- und Gründerzentren sowie Wissenschafts- und Technologieparks. Der BVIZ verfolgt das Ziel, Technologietransfer und Innovation sowie Unternehmensgründungen und Unternehmensentwicklungen zu unterstützen sowie die Bedeutung und die Leistungsfähigkeit der Technologie- und Gründerzentren u.ä. und ihre Kompetenz zur Unterstützung innovativer Unternehmensgründungen weiterzuentwickeln und in der Öffentlichkeit angemessen darzustellen. Darüber hinaus vertritt der BVIZ die Interessen aller seiner Mitglieder gegenüber Parlamenten, Regierungen, Wirtschaftsverbänden, der Presse und anderen Interessengruppen. Dabei ist er unabhängig von Parteien und staatlichen Institutionen.